Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG DER AGB

Mit dem Erwerb des Tickets unterwirft sich der Kunde der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf dem Ticket genannten Veranstalters und der Veranstaltungsstätte sowie diesen AGB. Es gelten auch stets die Einlassregelungen der jeweiligen Hausordnung. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.

2. KEIN RÜCKTRITTSRECHT

Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.

3. BESTELLPROZESS

Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte (Auswahl der Ware, Eingabe der Daten des Käufers wie Name und Email-Adresse, Bestätigungs-Email). Der Käufer kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er durch Anklicken des „Zurück“-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der Käufer kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Käufer unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt im Normalfall den Eingang der Bestellung des Käufers und dient als Rechnung des Einkaufs. Im Falle der Bestellung eines Tickets mittels Banküberweisung, wird ein Bestätigungsmail an den Käufer versandt, sobald der Betrag auf dem angegebenen Bankkonto eingegangen ist. Die Bestätigungsmail enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Gebühren (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben), aber exklusive allfälliger Versandkosten.

4. BESETZUNGS-, PROGRAMM- UND TERMINÄNDERUNGEN

Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt.

Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.

Höhere Gewalt“ im Sinne dieser AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.

5. KEINE TICKETRÜCKNAHME, AUFLAGEN UND MAßNAHMEN

Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Sämtliche gesetzliche, behördliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Maßnahmen (einschließlich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchführung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von sämtlichen Besuchern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern bzw. den Besucher der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige (Ersatz-)Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

6. ABSAGE EINER VERANSTALTUNG

Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website und den sozialen Medien des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte bekannt gegeben wird.

7. BILDRECHTE

JEDER BESUCHER STIMMT DER VERWENDUNG VON BILDMATERIAL, DAS IM ZUGE DER VERANSTALTUNG ALS FOTO ODER FILM ODER ÄHNLICHEN MEDIEN AUFGENOMMEN WIRD, ZUR BEWERBUNG KÜNFTIGER VERANSTALTUNGEN ZU. BEI FERNSEH- (FS) UND/ODER STREAMING-ÜBERTRAGUNG SOWIE DER ANFERTIGUNG VON FOTOS, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN SEITENS DES VERANSTALTERS ODER VOM VERANSTALTER BEAUFTRAGTER PERSONEN ERTEILT DER BESUCHER DER ÜBERTRAGENDEN FS-ANSTALT SOWIE DEM VERANSTALTER SEINE AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG, DASS DIE VON IHM WÄHREND ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERANSTALTUNG GEMACHTEN AUFNAHMEN ENTSCHÄDIGUNGSLOS OHNE ZEITLICHE ODER RÄUMLICHE EINSCHRÄNKUNG MITTELS JEDES DERZEITIG ODER ZUKÜNFTIGEN TECHNISCHEN VERFAHRENS VERWERTET WERDEN DÜRFEN.

8. ÜBERBUCHUNG / WIEDERKAUFSRECHT

Überbuchung / Wiederkaufsrecht des Veranstalters: Sofern eine Veranstaltung überbucht ist und der Veranstalter sohin (gesetzlich) verpflichtet ist, Kunden den Besuch einer Veranstaltung zu verbieten, wird der Veranstalter zunächst versuchen, Kunden gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe ihrer Tickets zu bewegen. Der Kunde räumt dem Veranstalter für diese Fälle hiermit darüber hinaus ein einseitig durch den Veranstalter ausübbares Wiederkaufsrecht ein, welches den Veranstalter berechtigt, die vom Kunden erworbenen Tickets jederzeit (auch noch am Tag der Veranstaltung) zurückzukaufen. Darüber hinaus stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine (Kostenersatz-)Ansprüche zu.

9. GEWINNSPIELE/VERLOSUNGEN, PERSONALISIERTE TICKETS

Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, für von ihm ausgewählte Veranstaltungen, Tickets (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) zu personalisieren (Besucherpersonalisierung). Die Übertragbarkeit personalisierter Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine allfällige eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber vor dem Erwerb von Tickets informieren.

10. ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.